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Das verabschiedete Gesetz zur Änderung der Artikel 140 und 141 des Gesetzes Nr. XIII-2166 über spezielle Bedingungen für die Landnutzung

2022-12-06

Der Seimas verabschiedete das Gesetz zur Änderung der Artikel 140 und 141 des Gesetzes über spezielle Bedingungen für die Landnutzung  Nr. XIII-2166 (im Folgenden: das Gesetz) und damit bis zum 31. Dezember 2024 erweiterte die Möglichkeit, die  Gebiete, für die spezielle Bedingungen für die  Landnutzung gelten, zu Vorzugsbedingungen zu identifizieren.

Bemerkenswert ist, dass nach  31. Dezember 2024 die im Artikel 141 Absatz 3 des Gesetzes genannten Gebiete nur nach Einholung der Zustimmung des Grundeigentümers, des staatlichen oder kommunalen Landverwalters zur Bestimmung dieser Gebiete festgelegt werden dürfen,  das heißt, ohne Einholung der oben genannten Zustimmungen kann es zu einer Situation kommen, in der die Personen, die eine wirtschaftliche und/oder andere Tätigkeit ausüben, aufgrund ihrer rechtmäßig ausgeübten Tätigkeit nicht mehr in der Lage sind, die im Gesetz genannten Gebiete zu bestimmen und zu registrieren, und, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes in diesen Gebieten  ab 1. Januar 2025 nicht mehr in der Lage werden, die Aktivitäten durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Folgen, die sich daraus ergeben können, dass die Schutzzonen nicht im Immobilienregister ausgewiesen und eingetragen werden, ist es daher angebracht, die Umsetzung des Gesetzes nicht zu verzögern.