Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu Immobilienentwicklungs-, -erwerbs- und -übertragungsfragen.
Wir vertreten die Interessen sowohl die der Auftraggeber als auch der Generalunternehmer und Subunternehmer in allen Phasen der Bauausführung (von der Verhandlung und Vertragsunterzeichnung bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten und der Erfüllung der Gewährleistungspflichten).
Wir arbeiten mit den Standardvertragsbedingungen, die von der International Federation of Consulting Engineers (FIDIC) erstellt wurden.
Wir verfügen über große Erfahrung bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Immobilienentwicklern und den Beteiligten am Bauprozess, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beilegung von Streitigkeiten bei der Kommissio für Streitbeilegung, vor Schiedsverfahren und Gerichten.